Müllentsorgung
Der Mieter ist für die Entsorgung des in seinem Haushalt anfallenden
Hausmülls allein verantwortlich und wird für die Einhaltung der jeweils
gültigen Abfallbehandlungsvorschriften Sorge tragen, d.h. Papier, Flaschen,
Dosen in die dafür in Gutenstein aufgestellten Container zu transportieren.
Kompostierbarer Müll ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu deponieren.
Für den Restmüll sind Müllsäcke der Müllabfuhr Wr. Neustadt direkt beim
Gemeindeamt Gutenstein zu beziehen. Die gefüllten und verschlossenen
Müllsäcke mit Restmüll und die gelben Säcke mit Plastik können in den
offenen Teil der Scheune zwischengelagert werden und sind am Tag der
Müllabfuhr an der Landestraße für den Abtransport bereitzustellen. |